Ein Eilantrag der AfD, die Probleme im Zusammenhang mit der 3G-Regel am Justizzentrum Neubrandenburg im Rechtsausschuss zu behandeln, wurde heute abgelehnt. Dazu erklärt der justizpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Horst Förster:
„Dieses Vorgehen macht mich fassungslos. Die Dringlichkeit ist offensichtlich und es gibt keinen vernünftigen Grund, sich einer Aussprache zu dieser Problematik zu verweigern. Dass die Justizministerin eine Stellungnahme bis Ende der Woche in Aussicht stellte, macht die Sache nicht besser. Das war kein guter Einstieg in die Arbeit des neuen Rechtsausschusses.
Seit Montag gilt am Justizzentrum Neubrandenburg die 3G-Regel. Danach ist der Zutritt nur geimpften, genesenen oder getesteten Personen gestattet. Die Umsetzung dieser Regelung führt zu erheblichen Problemen, insbesondere bei der Durchführung von Verhandlungen und der Vorführung von Beschuldigten, wenn Beteiligte die Voraussetzungen der 3G-Regelung nicht erfüllen. Zudem besteht ein Flickenteppich, da an anderen Gerichten abweichende Regelungen gelten.
Die AfD hatte deshalb mit einem Eilantrag beantragt, diese Angelegenheit auf der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses zu behandeln. Obwohl der durch die 3 G-Regelung entstandene Wirrwarr an den Gerichten offenkundig ist und es hier um rechtsstaatliche Prinzipien geht, wurde die Dringlichkeit abgelehnt und damit eine Debatte zu diesem Thema verhindert. Die Sache soll nunmehr erst auf der nächsten ordentlichen Sitzung des Rechtsausschusses im Januar behandelt werden.“
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