Eine Sprechstundenbedarfsvereinbarung regelt eine regresssichere Verschreibung von Medizinprodukten. Seit 2017 gilt eine neue Verordnung für Sprechstundenbedarf, welche verordnungsfähige Präparate regelt. Im Zuge dessen kam es zu Regressforderungen in Millionenhöhe, welche bis ins Jahr 2017 zurückreichen und die Kassenärztliche Vereinigung dazu genötigt haben, sich erneut an niedergelassene Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern zu wenden. Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Dr. Gunter Jess:

„Die fehlende Rechtssicherheit für niedergelassene Ärzte hinsichtlich einer Sprechstundenbedarfsvereinbarung stellt ein massives Problem dar. Im Rundschreiben der Kassenärztlichen Vereinigung findet sich zwar eine Negativliste mit Sprechstundenbedarf für den bereits Regress gefordert wurde, aber keine Positivliste dessen, was Ärzte in ihren Praxen noch regresssicher anwenden dürfen. Ohne Sprechstundenbedarfsvereinbarung bleibt das ein Lotteriespiel. Ärzten werden so Steine in Form von immensem bürokratischen Aufwand und Rechtsunsicherheit in den Weg gelegt. Und das in einem Bundesland, wo Ärztemangel auf dem Land ein Dauerthema ist.

Die Landesregierung muss sich hier dringend für eine zeitnahe und vor allem rechtssichere Lösung des Sachverhaltes einsetzen – rückwirkend ins Jahr 2017. Es kann nicht sein, dass die hier im Land ohnehin schon rar gesäte Ärzteschaft mit hohen Regressforderungen überzogen wird, nur weil eine aktuelle, rechtssichere Verordnung nicht vereinbart wurde. Gerade in unserem Bundesland mit seiner speziellen Situation ist dieser Zustand skandalös.“

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