Überraschend hat die SPD den Fraktionszwang für die Beratung und die spätere Abstimmung zum neuen Bestattungsgesetz des Landes aufgehoben. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Jens-Holger Schneider:

„Mit der Aufhebung des Fraktionszwangs für ihre Abgeordneten, angeblich aus Sensibilität gegenüber den ‚hochethischen Fragen‘, steht ein Konsens in Frage, den eine gemeinsame Expertenkommission in Vorbereitung der Gesetzgebung gefunden hatte. Neuralgische Punkte bilden insbesondere der Friedhofspflicht und das Verbot der Ascheteilung. Beides sähe insbesondere die Partei DIE LINKE gern liberalisiert, die CDU – hier im Einklang mit der AfD – nicht.

Mit ihrer Offerte brüskiert die SPD ihren Koalitionspartner und stellt Fühlung mit der Linken her, um gegebenenfalls einen Koalitionswechsel anzubahnen. Die Linke zollte der SPD bereits Beifall für ihren zweifelhaften Coup. Als AfD stehen wir zum in der Expertenkommission gefundenen Kompromiss, also absolut zum Friedhofspflicht und zum Verbot der Ascheteilung.

 

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