Die Parteien der Regierungskoalition wollen eine Verordnung beschließen, die das Wahlrecht ändert. Kommunale Wahlen sollen demnach bei hohen Inzidenzen verschoben oder als Briefwahl stattfinden können. Hierzu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Jens-Holger Schneider:

 

„Was von der Regierung als pandemiebedingte Anpassung des Wahlgesetzes beschrieben wird, ist vielmehr seine prinzipielle Veränderung, wieder einmal herbeigeführt im Einvernehmen zwischen den Koalitionsparteien und der Partei DIE LINKE, die nur noch nominell als Oppositionspartei gelten kann.

 

Der Wahlakt gehört in den öffentlichen Raum, also ins Wahllokal. Nur so bleibt es bei einem performativen Vorgang, und nur so wird in Gestalt der Wahlberechtigten das Wahlvolk als Souverän erkennbar – in dem Sinne, dass es handlungsfähig als demokratischer Urheber agiert.

 

Mit der Briefwahl würde der Wahlvorgang jedoch in den privaten Bereich verschoben. Dort kann er nicht im ursprünglichen Sinne als frei, gleich und geheim gelten. Das Bundesverfassungsgericht hat daher klargestellt, dass der geheime Wahlakt in aller Regel im öffentlichen Wahllokal stattfinden sollte.

 

Das Pandemiegeschehen darf nicht als Vorwand für eine Revision des demokratischen Wahlrechts gelten.“

 

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