Zur Debatte des Gesetzentwurfes der Landesregierung „Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen“ erklärt der kommunalpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jens-Holger Schneider:
„Der CDU-Abgeordnete Sebastian Ehlers hat bereits vor der Debatte verkündet, dass das Gesetz beschlossen wurde. Das ist unverschämt. Wozu diskutiert das Parlament überhaupt, wenn das Ergebnis der Diskussion von Anfang an feststeht? So etwas schadet dem Vertrauen in den Landtag.
Auch der Gesetzentwurf an sich ist der Demokratie nicht gerade zuträglich. Demokratie kann auf Videokonferenzen und in Hybridsitzungen nicht gleichwertig gestaltet werden. Sie verliert dabei ihre Lebendigkeit. Es droht eine Verstetigung der Digitalisierung öffentlicher Diskurse und Entscheidungen.
Unsere Demokratie darf sich nicht hinter die Bildschirme zurückziehen. Zusammenkünfte waren und sind unter Beachtung von Hygiene-Maßnahmen möglich und werden so auch praktiziert. Wer einkaufen gehen kann, wird auch an demokratischen Entscheidungen innerhalb kommunaler Gremien mitwirken können.
Die Aufhebung genauer Haushaltsdisziplin, etwa in der Handhabung von Kassenkrediten, wird gleichfalls mit der Pandemie gerechtfertigt. Vor dem Verzicht auf bewährte Haushaltsregeln warnt insbesondere der Landesrechnungshof. Er arbeitet nicht erst seit der Corona-Krise höchst professionell und fungiert als redliches Revisionsorgan gegenüber Bestrebungen, Mittel der öffentlichen Hand jetzt ohne genaue Prüfung des Veranlassungszusammenhangs einzusetzen. Höchste Anerkennung dafür! Die Landesregierung sollte seine Einwände aufmerksam beherzigen.“
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