Nach dem Veto zur Beitragserhöhung in Sachsen-Anhalt haben ARD, ZDF und Deutschlandradio Eilanträge zur Erhöhung des Rundfunkbeitrages um 86 Cent beim Bundesverfassungsgericht gestellt. Diese Eilanträge wurden nun abgewiesen. Dazu erklärt der medienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thomas de Jesus Fernandes:

 

„Gescheitert! Die GEZ-Medien haben über den gerichtlichen Weg versucht, doch noch eine Beitragserhöhung zum 1. Januar zu erzwingen. Der riesige Milliardenapparat der öffentlich-rechtlichen Sender, der seinen Intendanten gerne Jahresgehälter im sechsstelligen Bereich zahlt und gerne mit einer strukturellen Unausgewogenheit in der Berichterstattung, Framing, Gender-Sprache statt deutscher Amtssprache und linksradikalen Mitarbeitern glänzt, hat vor Gericht eine erste Schlappe einstecken müssen.

 

Es ist an der Zeit, dass auch die öffentlich-rechtlichen Sender mal den Bürgerwillen und das Wahlverhalten der Bürger zu akzeptieren. Es ist nicht Aufgabe des Parlaments das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zurückzugewinnen – das müssen schon ARD und ZDF selber machen. Es geht der vierten Gewalt aber leider um Posten, Gelder, Macht und Einfluss. Traditionell ist die größte Oppositionspartei den öffentlich-rechtlichen Sendern dabei ein Dorn im Auge. Mit unserem Konzept des Grundfunks wollen wir die Medienlandschaft neugestalten. Zwangsgebühren lehnen wir dabei rundherum ab.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat Augenmaß bewiesen. Bleibt zu hoffen, dass auch im Hauptverfahren demokratische Entscheidungen gewürdigt und dem Bürger keine noch höheren Zwangsgebühren abgezockt werden.“

 

Redaktioneller Hinweis:

Grundfunk-Konzept der AfD-Fraktionen: https://afd-fraktion-mv.de/wp-content/uploads/2020/12/Grundfunk_AfD-Fraktion_MV-1.pdf

 

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