Die stellvertretende Landtagspräsidentin Beate Schlupp hat in der heutigen Landtagsdebatte dem Abgeordneten Arppe für den Gebrauch des Wortes „Sportpalastrede“ einen Ordnungsruf erteilt. Dazu erklärt der AfD-Landtagsabgeordnete Christoph Grimm:

 

„Es ist sicher unstreitig, dass die sogenannte Sportpalastrede das Symbol für besonders teuflische Demagogie aus dem dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte darstellt. Allein die Verwendung des Begriffs ‚Sportpalastrede‘ darf jedoch nicht als unparlamentarisch gerügt werden, zumal dann, wenn keine Identifizierung mit nationalsozialistischem Gedankengut erfolgt.

 

Wenn man das zu Ende denkt, hieße es, dass alle besonders negativ belasteten Begriffe aus der NS-Historie in parlamentarischen Debatten nicht mehr verwendet werden dürfen. Es dürfte sich damit um einen unzulässigen Eingriff in die parlamentarische Redefreiheit handeln. Herrn Arppe habe ich empfohlen, gegen den Ordnungsruf rechtlich vorzugehen.“

 

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