Zur Ablehnung des Gesetzentwurfes der AfD-Fraktion, mit dem das Schulgesetz dahingehend geändert werden sollte, dass die Beförderung der Schüler zu ihrer Schule generell kostenfrei wäre, erklärt der schulpolitische Sprecher der Fraktion, Jens-Holger Schneider:
„Das Schulgesetz sieht die kostenfreie Schülerbeförderung nur zur örtlich zuständigen Schule vor. Einige Landkreise und die kreisfreien Städte sind bereits ein wenig großzügiger, sodass bei der Kostenübernahme ein Flickenteppich im Land herrscht. Die AfD-Fraktion wollte dies vereinheitlichen und damit auch sozial schwächeren Familien die Möglichkeit erleichtern, ihr Kind auf eine andere als die örtlich zuständige Schule zu schicken. Fast jedes fünfte Kind in Mecklenburg-Vorpommern besucht bereits eine solche.
Gründe dafür gibt es viele: Oft erfolgt die Wahl einer Schule, weil nur dort bestimmte Fächer oder Arbeitsgemeinschaften angeboten werden oder weil sie eine bestimmte pädagogische oder weltanschauliche Ausrichtung besitzt. Oft ist eine örtlich nicht zuständige Schule besser erreichbar. Mit der Ablehnung unseres Antrags auf Gesetzesänderung haben sich die anderen Fraktionen wieder einmal gegen eine bessere Förderung spezieller Interessen und Begabungen vieler Schüler und gegen eine finanzielle Entlastung der betroffenen Eltern entschieden.“
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