Schüler weiterführender Schulen sind verpflichtet, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Grundschulkinder sind von diesen Regelungen jedoch befreit. Dazu erklärt der schulpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jens-Holger Schneider:
„Wieder einmal hat das Kabinett Schwesig widersinnige Regelungen zu Corona-Schutzmaßnahmen getroffen und führt somit die Chaos-Politik der letzten Monate fort. Es ergibt überhaupt keinen Sinn, dass Schüler der höheren Klassen dazu verpflichtet werden, eine Maske zu tragen, dies aber für Grundschüler nicht zu gelten habe.
Davon abgesehen, dass gerade ältere Kinder wohl eher im Stande sind, die komplexe Pandemie-Situation zu verstehen und auf entsprechende Schutzmaßnahmen zu achten, stoßen gerade Geschwisterpaare aus unterschiedlichen Schulstufen spätestens im privaten Haushalt wieder aufeinander.
Unter diesen Gesichtspunkten und angesichts der steigenden Temperaturen ist es unzumutbar, dass unseren Kindern eine Maskenpflicht auferlegt und beispielsweise das Spielen auf dem Schulhof so zur Tortur wird. Das Einhalten von Abstands- und Hygieneregeln ist für den regulären Schulbetrieb völlig ausreichend.
Bedenklich ist vor allem der aktuelle Fall im Bildungsministerium, bei welchem eine Mitarbeiterin trotz Fiebersymptomen die Arbeit besuchte und nach positivem Corona-Test ihre Kollegen bis hin in die Chef-Etage so zur obligatorischen Heim-Quarantäne zwang. Bei so einem Verhalten hilft dann auch eine Maskenpflicht nur bedingt.“
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