Zur „Zweiten Änderungsverordnung der Corona-Kindertagesförderungsverordnung“, wonach im Rahmen der Ganztagsbetreuung 50 Wochenstunden und im Teilzeitbereich 30 Wochenstunden Betreuung durch konstantes pädagogisches Personal möglich sein soll, erklärt der sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thomas de Jesus Fernandes:
„Anstatt für Klarheit zu sorgen, schiebt das Sozialministerium mit der jetzigen Regelung die Verantwortung auf die Kita-Träger ab: Gruppen sollen zwar soweit wie möglich getrennt werden, jedoch spricht man fast beiläufig davon, dass offene und teiloffene Konzepte grundsätzlich erlaubt seien. Die Kita-Betreiber werden es jedoch so verstehen, dass die Gruppentrennung weiterhin bevorzugt werden soll, da sie selbstverständlich in der jetzigen Situation nur das Beste für die Kleinen und deren Eltern wollen. Damit kommt neben dem ohnehin schon erschreckenden Erziehermangel und der damit einhergehenden Überbelastung samt Qualitätseinbußen bei der Betreuung eine weitere Last auf die Träger zu.
Dem Anspruch von Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird man so ebenfalls nicht gerecht. Elternpaare und insbesondere Alleinerziehende könnten durch die ‚alten‘ Betreuungszeiten ihre Arbeitszeiten wieder abdecken. Kita-Träger und Eltern in Mecklenburg-Vorpommern brauchen jetzt Klarheit!“
Redaktioneller Hinweis:
Rundbrief des Sozialministeriums zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in der Kindertagesförderung ab dem 1. August 2020: http://afd-fraktion-mv.de/wp-content/uploads/2020/07/Regelbetrieb-unter-Pandemiebedingungen-in-der-Kindertagesf%C3%B6rderung.pdf
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