Laut Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion wurden bislang lediglich 85 Verfahren nach dem Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz angestrengt, wonach die Projektträger von Windparks eine haftungsbeschränkte Gesellschaft gründen und die Gemeinden sowie Bürger mit Anteilen von mindestens 20 Prozent an der Gesellschaft in Form von Ausgleichsabgaben oder Sparprodukten beteiligen müssen. Dazu erklärt der Abgeordnete der AfD-Fraktion, Stephan J. Reuken:

 

„Vollmundig meint Energieminister Pegel, mit dem Gesetz die Akzeptanz der Bürger von Windparks erhöhen zu können. Jedoch ist das so bürgerfreundlich angepriesene Gesetz nichts weiter als Augenwischerei. Der Großteil der noch zu bauenden Windkraftanlagen wurde vor dem Jahr 2016, also vor der Einführung des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes, beschlossen und bleiben somit von dem Gesetz unberührt.

 

Mit dem wachsenden Widerstand der Bevölkerung gegen die Verspargelung ihrer Heimat ist davon auszugehen, dass der Ausbau weiter rapide abnimmt. Somit ist das Gesetz, gelinde gesagt, für die Tonne. Da nützt es auch nichts, wenn Bürgern und Gemeinden finanzielle Anreize angeboten werden, um sich einer Windkraftanlage in der Nachbarschaft auszusetzen. Das Gesetz gleicht letzten Endes einem von der Landesregierung befürworteten Bestechungsversuch. Wer die Bürger so für dumm verkaufen will, braucht sich über die zurecht immer weiter sinkende Akzeptanz für die Energiewende nicht wundern.“

Redaktioneller Hinweis:
Anfrage des Abgeordneten Reuken und Antwort der Landesregierung: http://afd-fraktion-mv.de/wp-content/uploads/2020/07/Anfrage-des-Abgeordenten-Reuken-und-Antwort-der-Landesregierung-3.pdf

 

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