Die AfD-Landtagsfraktion hatte in der heutigen Plenarsitzung beantragt, dass der Landtag beim Landesverfassungsgericht die Entlassung von Barbara Borchardt beantragen soll. Dieder Antrag wurde mit Stimmen von CDU, SPD und Linksfraktion abgelehnt. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Prof. Dr. Ralph Weber:

 

„Erneut hat die CDU ihr wahres Gesicht gezeigt. Durch Ablehnung unseres Antrages wurde deutlich, dass es sich dabei eben nicht nur um ein Versehen gehandelt hat. Wer diese Verfassungsfeindin zur Richterin am Landesverfassungsgericht macht, verhöhnt alle Menschen, die unter dem DDR-Unrecht gelitten haben oder sogar zu Tode gekommen sind. Da kann man sich auch nicht hinter einem eigenen Feigenblatt-Antrag verstecken. Wer ernsthaft das Leid dieser Menschen anerkennen will, der muss auch Taten folgen lassen.

 

Auch von der SPD hätte man zumindest ein Überdenken des eigenen Wahlverhaltens erhofft. Das war wohl etwas viel verlangt von einer Partei, deren Bundesvorsitzende sich offen zur Antifa bekennt. Auch darüber kann man ja im Verfassungsschutzbericht einiges lesen. Es bleibt ein Skandal, dass hier zu Lande eine Verfassungsfeindin zur Verfassungsrichterin gewählt wird und die von ihr abgelehnte Verfassung auch noch schützen soll.“

 

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