Laut Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Rostock ist das Grundrecht auf Versammlung aufgrund der Corona-Krise derzeit nicht durchsetzbar. Hierzu erklärt der AfD-Fraktionsvorsitzende Nikolaus Kramer:

 

„Unser Staat sichert mit dem Grundgesetz den Bürgern die Versammlungsfreiheit zu. Das ist eine historische Errungenschaft, die nur bei einer schwerwiegenden Gefährdung unserer Ordnung entkräftet werden darf. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat den üblen Beigeschmack, dass schon die Angst vor Gewalt unsere Grundrechte aushebelt und die Landespolizei überfordern würde.

 

Da es zuletzt möglich war, dass Patrioten in Dresden demonstrieren, sollte das für Mecklenburg-Vorpommern nicht einfach ausgeschlossen werden. Gerade die Behörden in Rostock hätten wenigstens das versammlungsrechtliche Kooperationsgebot unter Beachtung von seuchenrechtlichen Gesichtspunkten mit den einzelnen Veranstaltern austesten müssen. Hätte dies praktisch nicht funktioniert, wäre eine gerichtliche Entscheidung nachvollziehbarer.“

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