Zur Ankündigung der Landesregierung, in der JVA Neustrelitz übergangsweise eine Abschiebungshaft mit fünf Plätzen einzurichten, erklärt der migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Horst Förster:

 

„Die sehr hohen Zahlen bei gescheiterten Abschiebungen sind seit Jahren als rechtsstaatliche ‚Notlage‘ bekannt – nicht erst ‚derzeit‘. Wir begrüßen, dass die Landesregierung unserer vielfach geäußerten Kritik nun nachkommt. Gleichwohl fordern wir, dass mindestens 20 Plätze in den Justizvollzugsanstalten des Landes bereitgestellt werden, da eine Begründung für nur fünf Plätze fehlt.

 

Unser Aufenthaltsgesetz ermöglicht zudem den Ländern die Schaffung von Ausreiseeinrichtungen mit räumlicher Beschränkung und Wohnsitzauflage für vollziehbar ausreisepflichtige Personen. Das ist die Alternative zur Abschiebungshaft, um die Ausreise von weniger renitenten Personen sicherzustellen. Eine nur halbherzige Durchsetzung des geltenden Rechts wird das Vertrauen in die Institutionen nicht nachhaltig stärken.“

 

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