Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat der Klage des Fraktionsvorsitzenden der AfD, Nikolaus Kramer, stattgegeben. Das Landtagspräsidium erteilte ihm am 25. Oktober einen Ordnungsruf, weil er das Wort „Neger“ verwendet hatte. Mit heutigem Urteil hat das Landesverfassungsgericht in Greifswald festgestellt, dass der Ordnungsruf der Landtagspräsidentin gegen den Vorsitzenden der AfD-Fraktion wegen der Verwendung des Wortes „Neger“ verfassungswidrig war. Dazu erklärt Nikolaus Kramer:

Das Urteil ist ein klarer Sieg für die Redefreiheit. Der Versuch, die freie Rede aus politischer Korrektheit zu unterbinden, ist ganz klar gescheitert. Es ist nicht Aufgabe des Präsidiums, die Redefreiheit der Abgeordneten mit Willkürmaßnahmen einzuschränken oder Sprachpolizei zu spielen. Ich begrüße daher ausdrücklich die Entscheidung des Verfassungsgerichtes, welches der freien Rede damit den Rücken stärkt. Es ist auch ein deutliches Zeichen gegen die grassierende ‚Political Correctness‘, welche in Politik und Gesellschaft Einzug gehalten hat. Das Parlament ist kein Spielplatz für die Verbotsorgien einer totalitären politischen Korrektheit, die sich wie Mehltau über unser Land gelegt hat und jeden freien Diskurs bereits im Keim erstickt.

Das Urteil ist auch ein Sieg für all diejenigen, die keine Lust mehr haben, sich vorschreiben zu lassen, was sie zu sagen, zu sprechen und zu denken haben. Wenn wir die Benutzung eines Wortes davon abhängig machen, ob sich irgendwo auf der Welt irgendjemand davon beleidigt fühlen könnte, würden wir in einer sprachlosen Gesellschaft leben. Nicht meine zuspitzende Aussage hat die Würde des Hauses verletzt, sondern der zum Glück gescheiterte Versuch, die Redefreiheit im Landtag einzuschränken.“

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