Zur heutigen öffentlichen Abschlusssitzung der Expertenkommission „Bestattungskultur in Mecklenburg-Vorpommern“ erklärt der AfD-Landtagsabgeordnete Jens-Holger Schneider:

 

„Nach über einem Jahr beendet das für die Neuregelung des Bestattungsrechts beratende Gremium im Wesentlichen seine Arbeit. Was bleibt festzuhalten? Die bisherigen Regelungen bleiben im Kern in Mecklenburg-Vorpommern bestehen. Die Sondervoten von Experten dieses Gremiums liefen ins Leere, da sie sich auf bereits gegebene Empfehlungen bezogen.

 

So bleibt es bei Bewährtem: Die Beibehaltung der Friedhofspflicht bleibt bestehen. Auf Friedhöfen und in Friedwäldern wird die Totenruhe am besten gewährleistet. Das soll auch so bleiben und entspricht den Petitionen an den Landtag.

 

Auch die Ascheteilung wird abgelehnt. Das und die Beibehaltung der Friedhofspflicht waren von Anfang an unsere Forderungen. Die zeitweise Aufbewahrung der Urne zu Hause ist für uns derzeit unkonkret und wenig praktikabel. Wir bezweifeln den Mehrwert für Trauernde.

 

Nach unserer Auffassung schwächt eine sehr weitreichende Liberalisierung der Beisetzungsmöglichkeiten die Friedhofskultur. Wir wollen aber als konservative und bürgerliche politische Kraft an Traditionen festhalten und sprechen uns für die gewachsene Friedhofskultur im Land aus.

 

Eine Wiedereinführung des Sterbegeldes haben wir von Beginn an gefordert! Dennoch müssen wir auf den Gesetzentwurf der Landesregierung warten. Wir werden dort unsere Standpunkte erneut klar zum Ausdruck bringen!“

 

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