Auch in der zweiten Lesung wurde der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Neuregelung des Finanzausgleichsgesetzes MV abgelehnt. Damit werden die Bundesergänzungszuweisungen für steuerschwache Kommunen auch weiterhin nicht zu 100 % an diese weitergegeben. Dazu erklärt der Abgeordnete der AfD-Fraktion, Dr. Gunter Jess:

 

„Diesmal hatten die Abgeordneten der anderen Parteien genügend Zeit sich auf den Gesetzesentwurf vorzubereiten. Umso verwunderlicherer ist es, dass es auch bei der zweiten Lesung zu einer Ablehnung unseres Gesetzesentwurfes gekommen ist.

 

Dies bedeutet in der Konsequenz: Keine Weiterreichung der Bundesergänzungszuweisungen für steuerschwache Kommunen in voller Höhe an die Kommunen ohne landespolitische Zweckbindung mit besonders geringer kommunaler Steuerkraft. Nun müssen sich die steuerschwachen Kommunen mit lediglich 34,163 % dieser Anteilssumme ohne Zweckbindung begnügen.“

 

———————————————————-

Kontaktdaten der Pressestelle
Pressesprecher: Philip Hentschel
Telefon: 0385 – 525 1780
E-Mail:
presse@afd-fraktion-mv.de