Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Aufhebung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ wurde abgelehnt. Dazu erklärt der AfD-Abgeordnete Christoph Grimm:

 

„Der Strategiefonds ist gemessen an seinem eigenen Anspruch krachend gescheitert. Anstatt wie geplant ‚für die zukünftige Entwicklung des Landes wegweisende Projekte und Programme‘ zu fördern, ist der Strategiefonds zu einem willkürlichen Geldverteilungsinstrument der Landesregierung verkommen.

 

Durch diese Praxis wird der Landtag nicht nur seines Budgetrechts beraubt, sondern auch gegen die Grundsätze der Haushaltsklarheit ganz offen verstoßen. Der Strategiefonds ist unnütz und kostspielig und gehört zusammen mit seiner gesamten Entourage abgeschafft. Mit der Ablehnung unseres Gesetzesentwurfes wird also ganz offen gegen parlamentarische Grundsätze verstoßen und die eigene Günstlingswirtschaft der Regierungskoalition am Laufen gehalten.

 

Gerne beruft sich die Landesregierung auf ein Urteil des Landesverfassungsgerichtes. Gemeint ist eine Entscheidung des Landesverfassungsgerichts vom 26. September 2019. Dabei hat dieses nicht über die Verfassungsgemäßheit des Strategiefonds im Ganzen entschieden, sondern nur über eine mögliche Verletzung persönlicher Rechte der klagenden Abgeordneten.“

 

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