Heute stellte die AfD-Bundestagsfraktion ihren Antrag zur Beseitigung der Fehler bei der Rentenüberleitung vor. Mit einer Fondslösung und Einmalzahlung sollen die bis heute bestehenden Ungerechtigkeiten beseitigt werden.
Bei der in den 90er Jahren erfolgte Rentenüberleitung von Ost- in Westrenten ist es zu Ungerechtigkeiten gekommen. Im DDR-Rentensystem gab es unzählige spezifische Regelungen für verschiedene Berufsgruppen, die nur teilweise von Ost- in Westrenten umgeleitet wurden. Dies führte zu Härtefällen und wird von vielen Betroffenen als ungerecht wahrgenommen.
Mit ihrem Antrag möchte die AfD über Einmalzahlungen, deren Höhe sich aus der Dauer der Betriebszugehörigkeit ergibt, die Ansprüche der ostdeutschen Rentner abfinden. Vorgeschlagen wird eine Abfindung in Höhe von 400 Euro je Jahr Betriebszugehörigkeit. Das wären dann, beispielsweise bei einem Reichsbahner mit einer Betriebszugehörigkeit von 20 Jahren 8000 Euro einmalige Abfindung. Diese Abfindungen sollen steuer- und sozialabgabenfrei ausgezahlt und mit Steuermitteln finanziert werden.
Dazu die rentenpolitische Sprecherin der AfD-Bundestagsfraktion, Ulrike Schielke-Ziesing:
„Fast 30 Jahre nach der Wende ist es recht kompliziert für einzelne Berufsgruppen rückwirkend eine Anpassung der Rentenüberleitung vorzunehmen. Unser Antrag bietet hier eine praktikable Lösung für die betroffenen Rentner. Die Bundesregierung schiebt diese Problematik schon viel zu lange vor sich her und kann nun endlich handeln.“
Zudem möchte die AfD Verbesserungen für ehemalige Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR erreichen. Vor der Wiedervereinigung wurde DDR-Flüchtlingen und Übersiedlern eine Rentenberechnung nach westdeutschen Standards zugebilligt. Die Bewertung der Rentenzeiten erfolgte nach dem Fremdrentengesetz (FRG) und damit so, als ob die DDR-Flüchtlinge und Übersiedler in der BRD gearbeitet hätten. Diese Regelung wurde im Zuge der Rentenüberleitung rückgängig gemacht. Die in Ostdeutschland erworbenen Anwartschaften wurden dann für alle ehemaligen DDR-Bürger, die noch nicht in Rente waren, einheitlich bewertet. Wir wollen nun denjenigen, die seinerzeit einen Feststellungsbescheid nach dem Fremdenrentenrecht erhalten haben, die bereits eingeräumte Rentenberechnung nach dem FRG auch zubilligen.
Hier geht es zum Antrag der AfD-Bundestagsfraktion:
Mit freundlichen Grüßen
Artur Fuchs
Pressesprecher und wissenschaftlicher Mitarbeiter ________________________________________________________________________________________
Ulrike Schielke-Ziesing, MdB
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