Das Landesschiedsgericht der AfD Mecklenburg-Vorpommern hat heute die Entscheidung des Landesvorstands bestätigt, wonach der Eintritt Dennis Augustin in die AfD wegen einer verschwiegenen Mitgliedschaft in einer auf der AfD-Unvereinbarkeitsliste stehenden Organisation nichtig ist. Das Gericht ist damit der Argumentation des Landesvorstands gefolgt, wonach Augustin seine Mitgliedschaft bei den Jungen Nationaldemokraten und/oder der NPD bei der Aufnahme in die AfD verschwiegen hat.

Der Vorsitzende des Schiedsgerichtes, Prof. Ralph Weber, hat die Entscheidung juristisch mitgetragen, ist danach aber als Schiedsrichter zurückgetreten. Augustin kann gegen das Urteil beim Bundesschiedsgericht Einspruch einlegen. Zum Urteil erklärt der Landessprecher der AfD MV, Leif-Erik Holm:

„Das war eine richtige und wichtige Entscheidung für die AfD. Zeigt sie doch, dass die basisdemokratisch von den Mitgliedern beschlossene Satzung der Partei ohne Ansehen der Person durchgesetzt wird. Es darf bei Verstößen eben keinen Unterschied machen, ob jemand einfaches Mitglied oder Vorsitzender ist.

Im Fall Augustin ging es ausdrücklich nicht darum, über eine mögliche Jugendsünde zu urteilen, sondern einzig und allein darum, wie das Erschleichen der Mitgliedschaft durch falsche Angaben zu bewerten ist. Die Entscheidung des Schiedsgerichtes dazu heute war eindeutig.

Bemerkenswert war das Nichterscheinen des Klägers. Immerhin hatte Augustin gegenüber den Medien immer wieder fälschlich behauptet, sein Verfahren werde verschleppt. Offensichtlich hatte er allerdings selbst wohl keine Eile, das Verfahren abzuschließen.

Das Landeschiedsgericht hat die weitere Verzögerungstaktik des Klägers jedenfalls nicht mitgemacht und das Verfahren rechtsstaatlich abgeschlossen. Einer möglichen Berufung Augustins vor dem Bundesschiedsgericht sehen wir angesichts der vom Gericht gewürdigten Beweislage gelassen entgegen.“

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