Pressemitteilung AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern vom 01.07.2019
+++ Klage gegen Strategiefonds: Ideologische Barrieren verhindern nachhaltige Veränderung +++
Am 27.06.2019 von 11:00 bis 13:00 verhandelte das Landesverfassungsgericht in Greifswald die Klage der Fraktion Die Linke gegen den Strategiefonds. In dieser macht die Fraktion DIE LINKE die Verletzungen von Rechten des Landtages geltend, insbesondere eine Verletzung der Budgethoheit als Königsrecht des Parlaments. Einer erforderlichen und verfassungsrechtlich gebotenen Kontrolle der Regierung durch das Parlament sei aufgrund der Einrichtung eines Sondervermögens und der Übertragung wesentlicher Befugnisse auf den Finanzausschuss nicht ausreichend gewährleistet. In der Verhandlung wurde deutlich, dass die Richter besonderes Gewicht auf die Frage legten, ob die Klage überhaupt zulässig wäre. Dazu erklärt der Vorsitzende des Finanzausschusses als Abgeordneter der AfD-Fraktion, Dr. Gunter Jess:
„Da die klagende Fraktion die Rechte des Landtages in Prozessstandschaft vertritt, handelt es sich hier um einen sogenannten „In-Sich-Prozess“, also um eine Klage des Parlaments gegen das Parlament. Es ist daher nicht unwahrscheinlich, dass die Klage der Fraktion DIE LINKE bereits an der Frage der Zulässigkeit scheitert und keine Entscheidung in der Sache ergeht. Das ist deswegen unbefriedigend, weil die Klage in der Sache durchaus unsere Zustimmung findet.
Leider haben sich die Linken nicht dazu durchringen können, ihre ideologischen Barrieren einzureißen und gemeinsam mit der AfD einen Normenkontrollantrag einzureichen. Hierbei handelt es sich um ein objektives Beanstandungsverfahren, in dem der Strategiefonds durch das Gericht auf Herz und Nieren überprüft worden wäre. Ein solcher Antrag verlangt allerdings ein Quorum von einem Drittel der Parlamentsabgeordneten, also die Beteiligung der AfD. Die AfD kritisiert den Strategiefonds als ‚Wahlunterstützungsfonds‘ der Regierungsparteien ebenfalls heftig und hat sich an den Abstimmungen zur Mittelvergabe im Finanzausschuss, ebenso wie die Linken, nicht beteiligt.
Schade: Die Weigerung der Linken, gemeinsame Ziele der Opposition auch gemeinsam zu verfolgen, hat einen möglichen Erfolg durch einen Normenkontrollantrag im Zusammenhang mit dem sogenannten Strategiefonds verhindert.“
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