Pressemitteilung AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern vom 19.06.2019
+++ Anfahrt von 50 km unzumutbar? Landtag lehnt Gleichstellung von Landtagsabgeordneten mit Beamten ab +++
Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion einen Mietkostenzuschuss für Abgeordnete erst dann zu ermöglichen, wenn diese in einer Entfernung von zumindest 50 Kilometern vom Landtag entfernt wohnen, ist abgelehnt worden. Dazu erklärt der AfD-Abgeordnete Christoph Grimm:
„Nach bisheriger Regelung besteht ein solcher Anspruch bereits bei einer Entfernung von 30 Kilometern. Dabei können unsere Landesbeamten erst ab einer Entfernung von 50 Kilometern einen Anspruch geltend machen. Hier werden die Abgeordneten des Landtages ohne Not bessergestellt.
Nachdem unserem Anliegen zunächst durchaus Verständnis entgegengebracht worden ist, erstaunt es umso mehr, dass auch dieser Gesetzentwurf nicht nur abgelehnt, sondern ihm auch die Überweisung in den Rechtsausschuss verweigert wurde. Dabei legten die Abgeordneten der anderen Fraktionen besonderen Wert darauf, nicht mit der eigenen Bevölkerung gleichgesetzt zu werden. Ein Skandal! Dies zeigt erneut, wie stark sich die anderen Politiker von ihren eigenen Bürgern abgehoben und losgesagt haben. Auch hat sich wieder einmal gezeigt, dass den Altparteien eine undemokratische Ausgrenzung der AfD wichtiger ist, als der sparsame Umgang mit Steuergeld.“
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