Pressemitteilung AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern vom  06.06.2019

+++ AfD-Fraktion teilt Kritik des Landesrechnungshofes zur Fördermittelvergabepraxis +++

Bei der heutigen nicht-öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss wurde der Landesfinanzbericht 2019 vorgestellt. Dazu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Dirk Lerche:

„Der Landesrechnungshof scheint unserer deutlichen Kritik zu folgen. Sowohl die zur Regel werdende Fördermittelvergabe ohne Richtlinie, ähnlich wie beim Vorpommern-Fonds, wurde bemängelt, als auch die Nachbereitung verschiedener wirtschaftsbezogener Fördermaßnahmen. Ohnehin gehört die gesamte Fördermittelvergabepraxis innerhalb der EU und in Deutschland auf den Prüfstand, da viel zu oft Steuergeld nur als Standortvorteil hinterhergeworfen wird.

Bereits im Oktober 2017 haben wir in einem Antrag gefordert, dass bezüglich der Zuschüsse für gewerbliche Unternehmen aus den GRW-Mitteln ein Berichtswesen installiert werden soll und eine öffentlich einsehbare Datenbank erstellt wird. Wer von Steuergeld und der Allgemeinheit profitiert, der sollte dies zumindest nach außen kommunizieren und seine betriebswirtschaftlichen Erfahrungen und Kennzahlen mit der Landesregierung austauschen. Zwar sind mittlerweile die geförderten Unternehmen und Beträge auf der Seite des Wirtschaftsministeriums einsehbar, jedoch sind diese nicht aktuell. Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung oder Nachbereitung, wie es der Landesrechnungshof nun fordert, ist immer noch nicht gegeben. Wir wissen also nicht, ob die geförderten Einzelprojekte sinnhaft waren oder es sich lediglich um Mitnahmeeffekte handelte.

Aber auch das Förderprogramm ‚Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze‘ bleibt sehr intransparent. Noch immer gibt es keine Ziel- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung über die geförderten Projekte im Sinne der Landeshaushaltsordnung. Eine Kleine Anfrage (Drucksache 7/1270) der AfD Fraktion deckte damals auf, dass Millionen Zuschüsse in ehemaligen Pleitewerften für nicht realisierte Projekte landeten. Wir brauchen klare Ziel- und Wirtschaftlichkeitskontrollen bei der Schiffbauinnovationsförderung. Dazu brauchen wir beispielsweise Kenntnisse über die erfinderische Höhe, Patentkennzahlen und betriebsinterne F&E-Ausgaben der einzelnen geförderten Projekte.“

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