Pressemitteilung AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern vom 08.01.2019
+++ AWO: ehemaliger Geschäftsführer erweist Sozialverbänden einen Bärendienst +++
Laut eines Berichtes der dpa wurde der ehemalige Geschäftsführer der AWO Müritz, Peter Olijniyk, zu einer Gehaltsrückzahlung von 390.000 Euro verurteilt. Dazu erklärt der PUA-Obmann der AfD-Fraktion, Thomas de Jesus Fernandes:
„Das Gericht hat mit seiner Entscheidung ein eindeutiges Zeichen gegen die Veruntreuung von Steuermitteln gesetzt. Es bleibt zu hoffen, dass das Oberlandesgericht die erste Gerichtsentscheidung bestätigt und dieses Urteil dann eine abschreckende Wirkung hat. Exorbitant hohe Chefgehälter bei Sozialverbänden sollten der Vergangenheit angehören. Dem Ansehen der Ehrenamtler der Freien Wohlfahrtspflege wurde durch den Missbrauch und Vetternwirtschaft ohnehin massiv Schaden zugefügt.
Darüber hinaus bestätigt der Fall die Notwendigkeit und Richtigkeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Die zu Tage geförderten Unstimmigkeiten bei der Fördermittelvergabe und deren Nutzung müssen restlos aufgeklärt und die Verantwortlichen auch auf politischer Ebene zur Rechenschaft gezogen werden.“
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