Pressemitteilung AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern vom 21.08.2018
+++ Prof. Dr. Weber: Kurabgabesatzung ist eine Schande für die Usedomer Kaiserbäder +++
Die zuständige Kommunalaufsicht und das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommerns haben die Rechtmäßigkeit der Kurabgabesatzung der Usedomer Kaiserbäder bestätigt, kraft der auch Familienangehörige ersten Grades von Bürgern der Kaiserbäder und Kinder von Touristen grundsätzlich der Kurabgabe unterliegen. Hierzu erklärt der direkt gewählte Landtagsabgeordnete für Usedom, Prof. Dr. Ralph Weber:
„Wenn nun bedauerlicherweise zwar die Rechtmäßigkeit dieser Kurabgabesatzung bestätigt wurde, bleibt dennoch ein mehr als fahler Nachgeschmack. Familien- und Kinderfreundlichkeit, für die Usedom bislang bekannt war, werden nun allein aus finanziellen Gesichtspunkten geopfert. Auch wenn kein Rechtsanspruch auf Befreiung dieses Personenkreises von der Kurabgabe besteht, ist eine solche Befreiung den Gemeinden jederzeit aus sozialen Gründen möglich.
Was aber ist sozialer als Familien mit Kindern zu entlasten und die Eltern-Kind-Beziehung zu fördern? Es ist den Gemeinden einfach zu teuer, hier soziale und familienfreundliche Politik zu verwirklichen. Schade! Dies betrifft Kuraufenthalte von Personen, die Besuch von ihren Kindern erhalten möchten ebenso wie private Familienfeiern und Urlaubsreisen von Familien mit ihren Kindern. Stehen bald kommunale Kontrolleure bei Familienfeiern vor den Türen?
Diese Kurabgabensatzung ist rechtens und dennoch eine Schande für die Kaiserbäder und den Tourismus auf Usedom. Die jüngste Meldung vom kinderfreien Restaurant passt in dieses Bild. Hoffen wir, dass dies alles keine Schule macht. Denn unsere Familien sind die Lebensader unserer Gesellschaft.“
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