Pressemitteilung AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern vom 17.08.2018
+++ Geschlecht als Auswahlkriterium widerspricht dem Beamtenrecht +++
Führende Stellen in der Justiz können in Mecklenburg-Vorpommern nur mit Zustimmung des Ministerpräsidenten besetzt werden. Dies war bislang unproblematisch und gab keine Probleme. Nun hat Frau Schwesig durch ihre fehlende Zustimmung die Besetzung der Stelle des Leitenden Oberstaatsanwalts in Rostock um über fünf Monate verzögert, weil ihr das Geschlecht des vorgesehenen Kandidaten nicht passte – sie wollte eine Frau in dem Amt sehen. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Prof. Dr. Ralph Weber:
„Diese Vorgehensweise ist bedenklich. Denn gemäß unserem Grundgesetz und dem Beamtenrecht sind solche Stellen ausschließlich nach den Kriterien von Leistung, Eignung und Befähigung zu besetzen – eine Geschlechtsauswahl ist hier nicht vorgesehen. Solche subjektiv-willkürlich neu hinzugefügten Auswahlkriterien stellen einen erheblichen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz dar und rütteln damit an den Grundlagen unseres Rechtsstaates. Fängt man damit an, ist es nur ein kleiner Schritt, bis etwa nach Parteizugehörigkeit über solche Stellenbesetzungen entschieden wird. Deshalb gilt auch hier: Wehret den Anfängen!
Die EU-Kommission hat gegen die Republik Polen ein Verfahren eingeleitet, weil dort durch ein vom Parlament beschlossenes Gesetz eine frühere Altersgrenze für die Verrentung von obersten Richtern beschlossen wurde – man vermutet seitens der EU dahinter parteipolitische Absichten. Wohl gemerkt, durch ein Parlamentsgesetz. Bei uns geschieht ein solcher Eingriff durch einen Einzelakt der Ministerpräsidentin. Wann ermittelt hier die EU-Kommission?“
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