Pressemitteilung AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern vom 21.08.2018

+++ Abschiebung kann auch ein Beitrag zur Entwicklungshilfe sein +++

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kritisiert, dass bei der derzeitigen Abschiebepraxis die Falschen zurückgeschickt würden. Diese Aussage bezieht er auf rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber. Für diese gibt es momentan die sogenannte 3+2-Regelung, wonach Asylsuchende hier ihre Ausbildung absolvieren und nach deren Abschluss weitere 2 Jahre in Deutschland arbeiten dürfen. Minister Heil möchte diesem Personenkreis ein dauerhaftes Bleiberecht gewähren. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD, Prof. Dr. Ralph Weber:

„Schon die Kernaussage ist falsch, da es nicht um die Abschiebung ‚von Falschen‘, sondern von Personen geht, deren auf den Asylantrag gestütztes Bleibebegehren rechtskräftig und damit endgültig abgelehnt wurde. Diese Menschen müssen unser Land verlassen – das ist eine eherne Grundlage des ohnehin zu lasch gehandhabten Asylrechts. Recht muss auch bei den Asylsuchenden Recht bleiben oder besser – endlich richtig umgesetzt und angewandt werden.

Es werden also keine Falschen, sondern genau die Richtigen abgeschoben. Daran kann eine Arbeitsaufnahme oder eine Ausbildung nichts ändern. Im Gegenteil führen wir so den Fluchtländern gegebenenfalls bei uns ausgebildete Helfer für deren Wiederaufbau zu. Das ist richtig verstandene Entwicklungshilfe. Ein neues Bleiberecht für arbeitende Flüchtlinge durch die Hintertür zu schaffen ist aber ausgeschlossen. Wer zu Unrecht Asyl begehrt, muss gehen. Alles andere unterhöhlt das Asylrecht noch weiter.“

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