Pressemitteilung AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern vom 18.07.2018
+++ Tohuwabohu im Wirtschaftsministerium: Bäderverkaufsverordnung vorerst gekippt +++
Zum aktuellen Urteil des Greifswalder Oberverwaltungsgerichts erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Dirk Lerche:
„Im Wirtschaftsministerium scheint man mit den einfachsten Aufgaben überfordert zu sein. Laut dem Oberverwaltungsgericht war es anscheinend nicht einmal möglich eine formal-juristisch einwandfreie Verordnung zu verfassen. Pünktlich zum Gedenktag der Steuerzahler wird der Steuerpflichtige noch einmal daran erinnert, für welche mäßigen Staatsleistungen er bezahlen muss.
Der inhaltliche Aspekt der Klage von Verdi geht dabei gänzlich verloren. Ob die Ausnahmeregeln für Ladenöffnungszeiten in sogenannten ‚Ausflugsorten und Ortsteilen mit besonders starkem Fremdenverkehr‘, in Weltkulturerbestätten sowie in Kur- und Erholungsorten verfassungskonform sind, ist weiterhin offen.
Die AfD-Fraktion steht jedenfalls für einheitliche Öffnungszeiten in allen Orten. Es kann nicht sein, dass in Wismar Geschäfte öffnen dürfen, aber in Anklam nicht. Der Online-Handel muss sonntags jedenfalls nicht schließen und sorgt durch diesen Wettbewerbsvorteil für ein Ladensterben in den Innenstädten.
Selbständige Ladeninhaber sollen jederzeit ihr Geschäft öffnen dürfen, wenn sie es für nötig empfinden. Bei den Arbeitnehmern sollte der grundgesetzliche Schutz der Sonntagsruhe weiterhin nur bei den Ausnahmeberufen wie Krankenschwestern, Kellnern oder Polizisten angetastet werden dürfen.“
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