Pressemitteilung AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern vom 18.07.2018

+++ GEZ – Gebührenmodell auch nach Urteil weiter fraglich +++

Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hat den doppelten Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen mit Verweis auf den Grundsatz der Belastungsgleichheit gekippt. Dazu erklärt der medienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thomas de Jesus Fernandes:

„Das Gerichtsurteil ist ein guter Anfang. Aber es werden weiterhin alle Bürger zur Kasse gebeten. Dabei spielt es bei der Beitragserhebung keine Rolle, ob der Einzelne überhaupt ein Empfangsgerät hat, oder die Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender überhaupt nutzen möchte. Pro Wohnung wird so ein monatlicher Beitrag von 17,50€ erhoben – Alleinstehende sind somit weiterhin besonders belastet.

Die AfD fordert schon lange, bezahlen soll nur der, welcher die Inhalte auch nutzen möchte, ähnlich wie es auch beim Pay-TV gehandhabt wird. Dabei sollten sich die öffentlich-rechtlichen Inhalte wieder mehr auf ihren Kernauftrag beziehen und unter anderem einen wirklichen Beitrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt leisten.“

———————————————————-
Kontaktdaten der Pressestelle
Pressesprecher: Philip Hentschel
Telefon: 0385 – 525 1780
E-Mail: presse@afd-fraktion-mv.de