Pressemitteilung AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2018

+++ Geschichte des NSU bei weitem noch nicht aufgeklärt +++

Zum Urteil im NSU-Prozess erklärt der Abgeordnete der AfD-Fraktion Christoph Grimm:

„Dieser Prozess ist wirklich kein Schmuckstück für unseren Rechtsstaat. Nach fünf Jahren Dauer und 438 Verhandlungstagen sowie Verfahrenskosten in Höhe von schätzungsweise 30 Millionen Euro ist das Ergebnis mehr als unbefriedigend. Trotz aller Bemühungen zur Wahrheitsfindung sind am Ende mehr Fragen offen als zuvor. Allein, das Urteil war vorhersehbar – trotz dürrer Indizienlage und wenig eindeutigen Beweisen.

27 abscheuliche Verbrechen, aber an keinem der Tatorte findet sich die DNS von Mundlos oder Böhnhardt. Die schriftliche Urteilsbegründung bleibt natürlich abzuwarten. Offen stehen jedoch die Fragen nach tatbeteiligten Dritten, der Rolle der Geheimdienste und weiterer staatlicher Stellen. Wann soll dies aufgeklärt werden? Diverse Untersuchungsausschüsse auf Landes- und Bundesebene konnten hierzu kein Licht ins Dunkel bringen.

Massiven Zweifeln an der zentralen Selbstmordthese Mundlos‘ und Böhnhardts wurde im Verfahren nicht genügend nachgegangen. Insgesamt sieben unter ungewöhnlichen Umständen verstorbene Zeugen, darunter zuletzt der kritisch gegenüber den Ermittlern eingestellte Brandgutachter, eröffnen dem Fall eine zusätzliche Dimension, welche keinerlei Beachtung fand.

Vieles spricht dafür: Die Geschichte des NSU ist bei weitem noch nicht aufgeklärt und lässt die bisherigen Erklärungen unzureichend wirken.“

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