Pressemitteilung AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern vom 04.04.2018
+++ Leere Versprechungen: Landesregierung weiß nichts von Gutshaus-Plänen der CDU-Fraktion +++
Laut Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion ist keine Einrichtung eines Notsicherungsfonds für bedrohte Guts- und Herrenhäuser geplant. Noch Ende Januar hatte der Abgeordnete Egbert Liskow angekündigt, dass die CDU-Fraktion einen Notsicherungsfonds im Rahmen ihrer Regierungsverantwortung auflegen wird. Dazu erklärt der AfD-Abgeordnete Jörg Kröger:
„Gutshäuser verfallen weiter und es passiert gar nichts. Die leeren Versprechungen der CDU helfen niemandem weiter. Das Problem ist nach wie vor nicht gelöst.
Es gibt Fälle, in denen die Eigentümer denkmalgeschützter Guts- und Herrenhäuser dem Verfall preisgeben. Ein Notsicherungsfonds soll den Denkmalschutzbehörden den notwendigen finanziellen Spielraum geben, um Maßnahmen einzuleiten, die den immer fortschreitenden Verfall stoppen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind bereits gegeben. Es fehlt nur das Geld.
Die dazu aufgewendeten finanziellen Mittel wären nicht verloren. Sie können vom Eigentümer eingefordert werden und könnten spätestens mit einem Verkauf des Objektes dem Land zurückerstattet werden. Die von der Landesregierung aufgeführten Mittel des Landes für Maßnahmen zum Erhalt von bedrohten Baudenkmalen sind kein Ersatz für einen echten Notsicherungsfonds. Die Gelder im Kapital 0718, Maßnahmegruppe 03 sind von Eigentümern für Sanierungs- und freiwillige Notsicherungsmaßnahmen abrufbar. Sie sprechen also eine ganz andere Zielgruppe an.
Deshalb haben viele Vereine und Initiativen auch schon vor geraumer Zeit die Einrichtung eines Notsicherungsfonds gefordert. Die CDU hat den auch immer in Aussicht gestellt. Nur leider kommt nichts. Das ist unredlich und ganz plumper Stimmenfang.“
Redaktioneller Hinweis:
Anfrage der AfD-Fraktion und Antwort der Landesregierung: http://afd-fraktion-mv.de/wp-content/uploads/2018/03/Anfrage-des-Abgeordneten-Kr%C3%B6ger-und-Antwort-der-Landesregierung.pdf
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