Pressemitteilung AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern vom 10.04.2018
+++ Grundsteuer: Es drohen Nachteile für Eigentümer und Mieter +++
Das Bundesverfassungsgericht hat die derzeitige Praxis der Grundsteuer in Westdeutschland für verfassungswidrig erklärt. Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Sandro Hersel:
„Die Bundesregierung hat die längst überfällige Reform der Grundsteuer verschlafen. Das bisherige Bewertungsverfahren ist schlicht aus der Zeit gefallen. Das vorhersehbare Urteil des Bundesverfassungsgerichtes verunsichert nun Kommunen und Bürger. Das hätte man kommen sehen können.
Die kurze Übergangsfrist zwingt die Bundesregierung zu schnellem Handeln. Das bereits diskutierte Kostenwertmodell ist – trotz der weiteren Einführungsfrist von fünf Jahren – nicht mehr rechtzeitig umsetzbar. Es bleibt zu befürchten, dass die jetzt anstehende Reform mit heißer Nadel gestrickt wird. Hier droht ein neues kompliziertes Steuermonster zum Nachteil von Mietern und Grundstückseigentümern.
Wenn eine Neuregelung von der Bundesregierung für eine Steuererhöhung genutzt wird, wird das Wohneigentum zukünftig noch unattraktiver. Gerade heutzutage, wo vielen Menschen Altersarmut droht, wäre das der falsche Weg. Wir kommen daher nicht darüber hinweg, uns Gedanken über ein transparentes und gerechtes Flächenmodell zu machen.“
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