Pressemitteilung AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern vom 02.11.2017

+++ Haushaltsplan der Landesregierung gefährdet Hochschulen +++

Zu der im Doppelhaushalt 2018/2019 geplanten Rücklagenbildung erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Prof. Dr. Ralph Weber:

„Dem vernichtenden Urteil der Hochschulrektoren zur Rücklagenbildung für Hochschulen ist grundsätzlich zuzustimmen. Diese Verordnungen greifen derart in die Autonomie der Hochschulen ein, sodass zu Recht eine qualitative Einbuße im Bereich der Lehre und ein Rückgang der Forschungsleistungen befürchtet wird.

Denn wie so oft wird zuerst am Personal gespart. Die Leidtragenden sind nicht nur die Studenten, sondern in erster Linie die wissenschaftlichen Mitarbeiter, die um ihren Arbeitsplatz bangen müssen. Wie soll ausreichend Lehrpersonal bezahlt werden, wenn das zur Verfügung stehende Geld zur Rücklagenbildung genutzt werden muss?

Hier wird von Seiten der Landesregierung wissentlich die Hochschullandschaft Mecklenburg-Vorpommerns in ihrer Mittelverwendung behindert. Die Folge: die Hochschulen als Forschungs- und Lehranstalten werden immer unattraktiver. Mit der bisherigen Regelung haben die Hochschulen eine solide und eigenverantwortliche Finanzplanung vorweisen können, sodass ein dringender Grund für die Zwangsabgaben nicht erkennbar ist. Die Landesregierung produziert mit den Neuregelungen einen bürokratischen Mehraufwand, der keinen Mehrwert bringt.“ 

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