Pressemitteilung AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern vom 02.08.2017

+++ Steuerzahler sollen milliardenschweres DAX-Unternehmen mit Millionen päppeln +++

Der Nordkurier berichtete am 1. August 2017 über eine geplante Investition der Continental Aktiengesellschaft in Anklam. Diese soll von der Stadt Anklam und vom Land Mecklenburg-Vorpommern gefördert werden. Anklam hat der Continental AG ein Gewerbegrundstück praktisch geschenkt und will nun auch noch die Erschließung selbst bezahlen. Das Land will für das Projekt 11,65 Mio. Euro zahlen. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, Dr. Matthias Manthei:

„Die Stadt Anklam gibt ein voll erschlossenes Grundstück für einen symbolischen Preis ab und wartet auf künftige Grundsteuereinnahmen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern setzt noch einen darauf und fördert das Vorhaben der Continental AG mit 11,65 Millionen Euro.

Die Continental AG gehört zu den 30 stärksten börsennotierten Unternehmen Deutschlands. Sie beschäftigt 220.000 Mitarbeiter und hat im vergangenen Jahr einen weltweiten Umsatz von 40,55 Milliarden Euro erwirtschaftet. Das Jahr 2016 schloss die AG mit einem Gewinn von vier Milliarden Euro ab. Davon wurden den weltweit verstreuten Aktionären 2,8 Milliarden Euro ausgeschüttet.

Die Förderung eines solchen finanzstarken Unternehmens ist falsch und völlig unnötig. Die Regierung muss stattdessen den Mittelstand fördern und sich dessen Problemen annehmen, etwa der Fachkräftegewinnung.

Wenn man die Landesförderung auf die angestrebten Arbeitsplätze bei Continental herunterrechnet, schlägt ein einziger Mitarbeiter mit durchschnittlich ca. 200.000 Euro pro Jahr zu Buche. Der Preis für die auf diese Weise eingekauften Arbeitsplätze ist zu hoch. Damit könnte ein mittelständisches Unternehmen vier bis fünf Arbeitsplätze schaffen. Und über ein faktisch geschenktes, voll erschlossenes Grundstück würde sich wohl auch so manch ein Unternehmer freuen.

Selbst die behauptete Mitarbeiterzahl von jährlich durchschnittlich 14 ist bislang nur eine Absichtserklärung, denn sie entspricht nur einer vorläufigen Planung.“

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