Pressemitteilung AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern vom 26.06.2017

+++ AWO-Ausschuss: Blockadeversuch der Regierungskoalition +++

Zur heutigen Sitzung des AWO-Untersuchungsausschuss erklärt der Obmann der AfD-Fraktion, Christoph Grimm:

„Die heutige Sitzung hat noch einmal verdeutlicht, wie wenig der Regierungskoalition an Aufklärung gelegen ist. Unser Antrag auf vollständige Übergabe aller Akten der Landesregierung mit Bezug zur AWO wurde abgelehnt. Dabei sind Beweise zu erheben, wenn die qualifizierte Minderheit dies beantragt. Da die drei Ausschussmitglieder der AfD-Fraktion natürlich für die Beschaffung der notwendigen Akten gestimmt haben, war das nötige Quorum erfüllt. Daher werden wir prüfen, wie wir gegen die Ablehnung unseres Antrages rechtliche Schritte einleiten können. Jochen Schulte, der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, hatte angekündigt, dass wegen der fehlenden Mehrheit keine Akten der Landesregierung beschafft würden. Offenbar kennen die Ausschussmitglieder der anderen Parteien nicht die Rechte von qualifizierten Minderheiten in Untersuchungsausschüssen.

Es ist schon beachtlich, wie stark die Arbeit im Untersuchungsausschuss durch die Regierungskoalition erschwert wird. Bisher haben SPD und CDU keinen einzigen Antrag im Untersuchungsausschuss gestellt und zeigen dadurch, dass sie an einer sachlichen Arbeit überhaupt gar kein Interesse haben. Der heutige Vorfall geht aber über bloße Arbeitsverweigerung weit hinaus.

Redaktioneller Hinweis: Gesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen (Untersuchungsausschussgesetz – UAG M-V) vom 9. Juli 2002, §21 (2): „Beweise sind zu erheben, wenn sie von einem Viertel der Mitglieder des Untersuchungsausschusses beantragt sind, es sei denn, die Beweiserhebung ist unzulässig oder das Beweismaterial ist auch nach Anwendung der in diesem Gesetz vorgesehenen Zwangsmittel unerreichbar.“

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