Pressemitteilung AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern vom 31.03.2017
+++ Nach AfD-Kritik: Landesregierung rüffelt Landkreis Vorpommern-Rügen +++
Vor zwei Wochen übte die AfD-Fraktion Kritik an der Praxis der Schülerbeförderung im Landkreis Vorpommern-Rügen. Nun hat auch die Regierungskoalition reagiert und die Form, wie der Landkreis die Schülerbeförderung organisiert, als rechtswidrig bezeichnet. Dazu erklärt der Vorsitzende des Finanzausschusses und AfD-Landtagsabgeordnete Bernhard Wildt:
„Die jahrelang rechtswidrige Praxis bei der Schülerbeförderung im Landkreis Vorpommern-Rügen hat nun hoffentlich endlich ein Ende. Das Verhalten des Landrates war für uns von Anfang an völlig unverständlich. Auf dem Rücken von Schülern Geld sparen zu wollen, ist einfach unmöglich. Aus diesem Grund freuen wir uns über den Rüffel der Landesregierung.
Zur Wahrheit gehört aber auch: Ohne die AfD hätte die Regierung diese rechtswidrige Auslegung der Gesetze gar nicht zur Kenntnis genommen. Erst als das Thema von meinem Kollegen Ralf Borschke im Kreistag und von der AfD im Finanzausschuss des Landtags zur Sprache gebracht wurde, passierte etwas. Da wundert es schon, wenn es nun heißt, die Landesregierung packe das Thema an.“
Die AfD-Fraktion hat zur kommenden Landtagssitzung einen Antrag ins Parlament eingebracht, die Schülerbeförderung in Mecklenburg-Vorpommern neu zu regeln. Der AfD-Abgeordnete Dr. Gunter Jess führt dazu aus:
„Die derzeitige Regelung ist mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden und durch die Differenzierung bei der Kostenerstattung nach Mindestentfernungen, Schularten und Jahrgangsstufen wenig transparent. Zudem werden Schüler benachteiligt, die nicht die örtlich zuständige Schule besuchen. Hier bedarf es einer Neugestaltung der entsprechenden Bestimmungen zur Schülerbeförderung.
Dafür soll vorrangig der öffentliche Personennahverkehr mit einem kostenfreien Schülerticket genutzt werden. Wir denken dabei an ein 3-Stufen-Ticket, das mit der kostenlosen Fahrt zur Schule beginnt und in der dritten Stufe auf ganz Mecklenburg-Vorpommern ausgeweitet werden kann – und zwar unabhängig davon, ob sich die besuchte Schule in kommunaler oder in freier Trägerschaft befindet. Die Stufen zwei und drei sollen aus Gerechtigkeitsgründen mit einer Kostenbeteiligung verbunden sein. Hier darf es auch keinen Ermessensspielraum der Landkreise geben. Wir wollen, dass das landeseinheitlich für alle gilt.“
Redaktioneller Hinweis:
Der Antrag der AfD-Fraktion: http://afd-fraktion-mv.de/wp-content/uploads/2017/03/Antrag-der-AfD-Fraktion-1.pdf
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