Heute haben die Abschlussverhandlungen im federführenden Sozialausschuss zum Landesausführungsgesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Schwerin stattgefunden. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thomas de Jesus Fernandes:
„Langsam erreicht das antidemokratische und unparlamentarische Gebaren die Regierungskoalition ein noch nie da gewesenes Ausmaß! Wieder einmal wird die Opposition völlig übergangen und auf ‚Teufel komm raus‘ wird versucht einen unfertigen Gesetzesentwurf durchzuboxen – und das obwohl erhebliche rechtliche Bedenken bestehen. Mit diesen ignoranten Alleingängen schadet die Regierungskoalition nicht nur der Landesentwicklung, sondern fördert auch aktiv die Politikverdrossenheit in MV.
Es ist ein fatales Signal, wenn draußen bei der Bevölkerung die Botschaft ankommt, die SPD und CDU geführte Regierung könne in Gutsherrenart einfach entscheiden, was ihr gerade beliebt. Auch die vorangegangenen Beratungen im Sozialausschuss waren für die Katz. Dass, was die Regierungskoalition jetzt in Eigenregie auf das Papier gestümpert hat, ist mit den Besprechungen aus dem Sozialausschuss nicht mehr zu vereinbaren. Dabei hat die SPD selbst eingeräumt, dass das Vorhaben seit Jahren bekannt ist und eine Umsetzung fahrlässig verschleppt wurde. Ist das die Wertschätzung mit unseren Mitmenschen mit Behinderung in Mecklenburg-Vorpommern?“
Der kommunalpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jens-Holger Schneider, ergänzt die Posse der heutigen Sitzung wie folgt:
„Es liegt ein klarer rechtlicher Verstoß vor. Denn: Die Konnexitätsverhandlungen sind überhaupt nicht abgeschlossen. Das heißt, die Verhandlungen mit der kommunalen Ebene wurden noch nicht abschließend geführt und die Deckung der Kosten bleibt offen. Aber genau das sieht der Artikel 72 Absatz 3 unserer Landesverfassung vor! Im Ergebnis haben wir jetzt ein Gesetzesentwurf mit erheblich rechtlichen Bedenken. Aus den vorgenannten Gründen haben wir uns aus Protest nicht an der Abstimmung beteiligt.“
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