Der Antrag der AfD-Fraktion, mit dem die Landesregierung zur Korrektur fehlerhafter Eingruppierungen von Beschäftigten im mittleren Justizdienst aufgefordert werden sollte, ist von der Landtagsmehrheit abgelehnt worden. Dazu erklärt der Abgeordnete der AfD-Fraktion, Christoph Grimm:

 

„Was für jedes kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland selbstverständlich ist, die Landesregierung macht es nicht: Es geht um die Umsetzung eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts, in dem die Notwendigkeit der tarifrechtlichen Höherstufung von Beschäftigten im Justizdienst festgestellt worden war. Diese ist mit Kosten verbunden, weil den Mitarbeitern durch die Höherstufung natürlich ein höheres Entgelt zusteht. Und hier schaltet die Landesregierung auf stur, anstatt in der Erfüllung ihrer Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten das Urteil des Bundesarbeitsgerichts anzuerkennen und danach zu handeln. Wenn es um Prestige-Projekte der Ministerpräsidentin wie zum Beispiel die gebührenfreie Kita geht, zeigt man sich spendabel, wenn aber Fehler zu Gunsten von eigenen Beschäftigten korrigiert werden müssen, wird nichts unternommen.“              

 

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