Der Antrag der AfD-Fraktion, mit dem die Landesregierung aufgefordert wurde, ein Konzept zu einer nachhaltigen Entzerrung der Altersstruktur bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften vorzulegen, wurde abgelehnt. Dazu erklärt der Abgeordnete der AfD-Fraktion, Horst Förster:
„Die AfD-Fraktion wollte die Landesregierung auffordern, endlich ein nachhaltiges Konzept zur Auflösung der unausgewogenen Altersstruktur in der Justiz vorzulegen. Durch die bevorstehenden Pensionierungen werden bis zum Jahr 2031 voraussichtlich zwei Drittel der in der ordentlichen Gerichtsbarkeit tätigen Richter und Staatsanwälte wegfallen. Es droht eine Pensionierungswelle, die sich allein bei Neueinstellungen in der nächsten Generation wiederholen wird.
Eine vom Justizministerium eingesetzte Arbeitsgruppe hat in diesem Zusammenhang im April eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet, die seitdem von der Landesregierung ignoriert werden, obwohl eine Gegensteuerung bereits im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.
Zur Begründung wird angeführt, dass nunmehr alle Maßnahmen zur ressortübergreifenden Personalentwicklung in einer Gesamtstrategie bei der Staatskanzlei gebündelt werden. In Klartext übersetzt heißt dies: Die Lösung eines zentralen und für den Rechtsstaat essenziellen Problems wurde dem Justizministerium entzogen, in die Staatskanzlei verlagert und damit zu einem allgemeinen Problem der Landesverwaltung herabgestuft.
Eine Umsetzung der von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Steuerungsmodelle, wie ein vorgezogener Ruhestand mit moderaten Abschlägen, ist damit vom Tisch. Das Problem soll offensichtlich in die nächste Legislatur verschoben werden.“
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