Zur heutigen öffentlichen Anhörung zum Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) im Innen- und Europaausschuss erklärt der Abgeordnete der AfD-Fraktion, Horst Förster:
„Vor dem Hintergrund realistischer Bedrohungen für die Sicherheit und Ordnung begrüßen wir Reformen. Dank der EU-Datenschutzgrundverordnung liegt ein äußerst komplizierter und umfänglicher SOG-Entwurf vor, der in der vorliegenden sprachlichen Fassung nur eingeschränkt praxistauglich ist. Zudem hat die Datenschutzgrundverordnung zu einer überbordenden Bürokratie bei der Polizeiarbeit geführt, welche die Polizei an die Grenze ihrer Handlungsunfähigkeit geführt.
Der Gesetzgeber muss jetzt auf zentrale Kritikpunkte reagieren. Die notwendige Einführung neuer Eingriffsbefugnisse (Onlinedurchsuchung) muss in enger Abstimmung mit dem Bund erfolgen, um Synergien bei Fragen der materiellen Voraussetzungen des neuen Rechtsrahmens zu ermöglichen. Technische Mittel beim Bundeskriminalamt sollten mit der Landespolizei gemeinsam nutzbar gemacht werden.
Auch die Kritik des Deutschen Journalistenverbandes zum Thema Quellenschutz ist ernst zu nehmen. Die im Gesetz geplante Schlechterstellung des Journalisten gegenüber anderen Berufsgeheimnisträgern wie zum Beispiel Anwälten gehört auf den Prüfstand. Im Sinne der grundgesetzlich verbrieften Pressefreiheit kann dies nicht einfach abgebügelt werden.“
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