Pressemitteilung AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern vom 19.06.2019
+++ Ausübung besonderer Funktionen: Entschädigungen bei längeren Abwesenheiten werden weiterhin nicht begrenzt +++
Zur Ablehnung des Gesetzesentwurfes der AfD-Fraktion erklärt der AfD-Landtagsabgeordnete Horst Förster:
„Der Landtag hat den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Begrenzung der Zahlung zusätzlicher Entschädigung – neben der allen Abgeordneten zustehenden Entschädigung – für die Ausübung besonderer Funktionen abgelehnt. Nach bisheriger Regelung wird die zusätzliche Entschädigung auch weitergezahlt, wenn die Abgeordneten die besondere parlamentarische Funktion für einen länger andauernden Zeitraum nicht mehr wahrnehmen können.
Dies stellt nach Auffassung der AfD-Fraktion eine nicht gerechtfertigte und niemandem zu vermittelnde Privilegierung gegenüber allen sonstigen Arbeitnehmern und Beamten dar. Einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit unserem Antrag sind die anderen Fraktionen ausgewichen und haben ihre Ablehnung mit fadenscheinigen Argumenten versucht zu begründen. Offenbar fällt es ihnen schwer, eigene Privilegien in Frage zu stellen. Ein Armutszeugnis und fataler Umgang mit Steuergeld.“
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