Pressemitteilung AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern vom 18.10.2018
+++ Juristisches Hickhack in psychiatrischen Einrichtungen endlich beenden! +++
Zum neuen Psychischkrankengesetz erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Dr. Gunter Jess:
„Die Landesregierung muss dringend handeln und notwendige Gesetzesänderungen schnell umsetzen. Das sich seit 2016 hinziehende Gesetzgebungsverfahren muss endlich einen fehlerfreien Abschluss finden. Beim Maßregelvollzug von psychisch kranken Straftätern und bei Patienten in kurzfristiger psychiatrischer Behandlung handelt es sich um zwei unterschiedliche Tatbestände. Eine juristische Gleichsetzung ist nicht zielführend.
Ebenso müssen die Gesetze und Vorschriften in einem so sensiblen Bereich für alle nachvollziehbar und leicht verständlich sein. Gerade wenn es um freiheitsentziehende Maßnahmen und grundlegende Patientenrechte geht! Eine Vermengung von kurzfristig zu behandelnden Patienten mit psychisch kranken Straftätern kann schnell zu einer Stigmatisierung der betroffenen Personen führen.
Im neuen Gesetzentwurf muss es zudem zwingend zu einer gesetzlichen Regelung von Fixierungsmaßnahmen kommen. Bei Eigen- und Fremdgefährdung muss für die behandelnden Ärzte und Aufsichtspersonen Rechtssicherheit herrschen.
Die derzeitige Rechtsunsicherheit führt zu monetären und immateriellen Kosten, wie Polizeieinsätze in den Einrichtungen, Körperverletzungen an Personal und anderen Patienten, Sachbeschädigungen und nicht zuletzt einer Verzögerung der Therapie und einem damit einhergehendem Motivationsverlust bei den Mitarbeitern selbst.“
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