Pressemitteilung AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern vom 01.10.2018
+++ Wohlfahrtsförderungsgesetz dringend notwendig +++
In der heutigen öffentlichen Anhörung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Wohlfahrtsverbände“ wurde Frau Arndt vom Landesrechnungshof als Zeugin gehört. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thomas de Jesus Fernandes:
„Die heutige Anhörung ergab, dass die Landesregierung seit Jahrzehnten bewusst die Vorgaben des Paragrafen 44 der Landeshaushaltsordnung verletzt – trotz jahrelanger Hinweise des Landesrechnungshofes.
Die Rückforderung der rechtswidrigen Subventionsvergaben an die Wohlfahrtsverbände oder deren Ablehnung bei Antragstellung steht der in der Landesverfassung Artikel 19 Absatz 2 geregelten Aufgabe der Wohlfahrtsförderung entgegen. Hier haben weder die Landesregierungen noch der Landtag seit über 20 Jahren Rechtssicherheit geschaffen. Die Frage ist: Warum nicht und wer trägt dafür die Verantwortung?
Es wird auch heute noch rechtswidrig subventioniert, da ohne gesetzliche Regelung ein Ablehnen der Subventionen verfassungswidrig wäre. Ein unhaltbarer Zustand für alle Beteiligten, vor allem für die vielen sozial engagierten Mitarbeiter in diesem Bereich.
Wir brauchen ein Wohlfahrtsfördergesetz. Im kommenden Plenum steht dieser Antrag der AfD auf der Tagesordnung.“
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