Pressemitteilung AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern vom 14.09.2018
+++ Ehe für Alle bleibt verfassungsrechtlich fraglich +++
Der Antrag der AfD-Fraktion, im Wege einer Normenkontrolle die Verfassungsmäßigkeit der „Ehe für Alle“ durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen, wurde abgelehnt. Dazu erklärt der AfD-Landtagsabgeordnete Horst Förster:
„Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung, zuletzt noch 2013, in einer Entscheidung zum Lebenspartnerschaftsgesetz festgestellt, dass das Institut der Ehe nach Artikel 6 Grundgesetz allein der Verbindung von Mann und Frau vorbehalten ist. So bestehen erhebliche Zweifel, ob das Bundesverfassungsgericht seine bisherige Rechtsprechung aufgeben und die Ehe für alle billigen würde. Eine Klärung wäre ebenfalls im Interesse der Betroffenen selbst gewesen. So bleibt der Status der verheirateten Personen letztlich weiterhin unsicher.“
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