Pressemitteilung AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern vom 11.05.2018
+++ Prof. Dr. Ralph Weber: Erziehungseinkommen für nicht erwerbstätige Mütter
Anlässlich des bevorstehenden Muttertages erklärt der familienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Prof. Dr. Ralph Weber:
„Es muss jeder Mutter freistehen, zu entscheiden, ob sie ihr Kind in eine Krippe gibt oder sich für die Erziehung zu Hause entscheidet. Denn 80 Prozent der Prägungen eines Kindes werden in den ersten drei Lebensjahren vollzogen. Hier wird der Grundstein für die weitere Entwicklung des Kindes gelegt. Nicht jeder möchte dies zumindest teilweise den Erziehern und Erzieherinnen in der Krippe überlassen. Und dieses Recht schützt unser Grundgesetz*.
Damit die Frauen für diese Entscheidung aber wirklich frei sind, muss auch die finanzielle Seite in die Betrachtung einbezogen werden. Denn Kindererziehung im Kleinkindalter ist ein Vollzeitberuf. Dementsprechend müsste für all die Mütter und natürlich auch die Väter, die sich hierfür entscheiden und deshalb keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, an sich ein Erziehungseinkommen gezahlt werden.
Davon aber sind wir dem maximal auf zwei Jahre zu streckenden Elterngeld noch weit entfernt. Aber wenigstens eine Angleichung bei der Rente durch Zurechnung der Erziehungszeiten bis maximal zur Einschulung des Kindes mit dem durchschnittlichen Bruttoerwerbseinkommen im Lande sollte möglich sein.
Und ebenso muss man bedenken, dass diejenigen Eltern, die ihr Kind zuhause erziehen und deshalb einen Krippenplatz nicht in Anspruch nehmen, bei einem erstrebenswerten, aber noch in weiter Ferne befindlichen kostenfreien Krippenplatz eben diese Kostensumme ebenfalls als fiktiven Rentenbeitrag zugerechnet bekommen müssten. Dann wäre man auf der richtigen Spur, um den ‚Beruf Mutter‘ mit der Erwerbstätigkeit wenigstens grundsätzlich gleichzustellen. Das aber ist noch ein langer Weg. Lasst ihn uns wenigstens beginnen.“
Redaktioneller Hinweis:
* Art. 6 Abs. 2 GG
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