Pressemitteilung AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern vom 01.03.2018
+++ EU-Datenschutzgrundverordnung in MV: Kein Segen, sondern Plage +++
In der heutigen, öffentlichen Anhörung des Innen- und Europaausschusses zur Anpassung des Landesdatenschutzgesetzes an die EU-Datenschutzgrundverordnung erklärt Horst Förster, Abgeordneter der AfD-Fraktion:
„Die EU-Verordnung stößt auf allgegenwärtig auf Kritik. Mal wird in dieser Verordnung überreguliert, mal gar nicht reguliert oder so, dass unterschiedliche Auslegungen in Kauf genommen werden. Die neue Bürokratie wird bis in die kleinen Betriebe und Vereine hineinwirken und für die Betroffenen eine große Belastung bedeuten. Von einer praktikablen und bürgernahen Lösung kann hier nicht gesprochen werden. Wie soll zum Beispiel einer kleinen Arztpraxis mit einer Handvoll Mitarbeitern vermittelt werden, dass sie plötzlich einen Datenschützer beauftragen müssen?
Durch die Sachverständigen haben wir ein klares Bild erhalten, welche Themen und Problemstellungen bei der Anpassung der bestehenden Gesetze zu beachten sind. Warum aber beschäftigt sich der Landtag erst jetzt mit der EU-Verordnung? Bis zum 25. Mai soll ein möglichst rechtssicheres Gesetz vorgelegt werden. In nicht einmal drei Monaten ein so folgenschweres EU-Konstrukt auf Mecklenburg-Vorpommern umzumünzen, ist selbst bei sorgfältiger Beratung nahezu unmöglich.
Die Landesregierung und die Regierungskoalition müssen sich zu Recht die Frage gefallen lassen, warum sie bei der Umsetzung von EU-Recht schlafwandeln. Wer Datenschutzverordnungen der EU auf den letzten Drücker noch verschlimmbessern will, der hilft den Bürgern und Behörden unseres Landes nicht und gibt sie der Brüsseler Regulierungswut preis.“
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