AfD – Landtagsfraktion MV: +++ Blamage für Berlin: Bundesfinanzhof stellt klar – Nothafenrecht gilt auch für die Bundesregierung +++

Der Bundesfinanzhof bestätigt die Entscheidung des Finanzgerichts Greifswald vom 9. Mai 2025, mit der die Vollziehung der Einziehung des Öltankers „Eventin“ zum Zwecke der Verwertung von Schiff und Ladung ausgesetzt wurde. Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Horst Förster:

„Der Bundesfinanzhof teilt die vom Finanzgericht geäußerten begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einziehungsverfügung. Er geht wie die Vorinstanz davon aus, dass hier das völkergewohnheitsrechtliche Prinzip des Nothafenrechts greife, wonach es Schiffen in Seenot grundsätzlich zu ermöglichen ist, in Seenot einen Hafen anzulaufen oder sich in einen Nothafen schleppen zu lassen und diesen auch wieder zu verlassen. Das Recht der friedlichen Durchfahrt und das Nothafenrecht gehörten zu den elementaren völkerrechtlichen Schutzrechten, die Deutschland als Rechtsstaat zu beachten habe.

Der Beschluss des Bundesfinanzhofs ist eine Ohrfeige für die Zollbehörden beziehungsweise die dahinterstehende Bundesregierung und zugleich ein Triumph des Rechtsstaats. Denn die Bundesregierung hat in ihrem Sanktionseifer die Rechtslage offensichtlich grob fehlerhaft verkannt und darüber hinaus das Risiko nicht bedacht, das von diesem Tanker mit seiner Ladung von 100.000 Tonnen Rohöl für die Umwelt ausgeht. Sie ist rechtsirrig davon ausgegangen, das Schiff nebst Ladung kurzfristig verwerten zu können und sieht sich jetzt dem Dilemma ausgesetzt, das Schiff freizugeben oder weiter an der Kette zu halten und damit das Risiko zu riskieren, dass sich das Schiff bei den zu erwartenden Winterstürmen losreißt und eine Ölkatastrophe ungeahnten Ausmaßes verursacht. Deutschland steht am Ende des Tages auf jeden Fall blamiert da. Die Missachtung des völkerrechtlich anerkannten Nothafenrechts ist unverzeihlich. Denn die Geltung und Beachtung des internationalen Seerechts ist für Deutschland von einem eigenen elementaren Interesse. Die getroffene Eilentscheidung ist ein klares Präjudiz für den Ausgang des Hauptsacheverfahrens.

Auf der anderen Seite hat unsere Justiz dem Sanktionsdruck widerstanden und mit ihren Entscheidungen das Vertrauen in den Rechtsstaat gestärkt. Dieses starke Signal für den Rechtsstaat Deutschland wiegt mehr als der durch das unbedachte und riskante Vorgehen der Bundesregierung unserem Land zugefügte Schaden. Es bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung die gebotenen Schlüsse zieht und den Tanker unverzüglich freigibt. Die AfD erwartet ferner, dass sich die Landesregierung dafür mit allen Kräften einsetzt.“