Nach einem Vorfall während einer Studienfahrt zur KZ-Gedenkstätte Auschwitz, bei dem zwei Neuntklässler durch eine eindeutig provokante Geste auffielen, wurden gegen sie umgehend weitreichende disziplinarische Maßnahmen ergriffen. Dazu erklärt der schulpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Enrico Schult:
„Das Verhalten der beiden Schüler ist ohne Zweifel inakzeptabel. Eine solche Geste an einem Ort des Gedenkens und der Mahnung verletzt die Würde der Opfer und erfordert eine klare pädagogische Reaktion.
Gleichzeitig mahnen wir zu einer differenzierten Betrachtung:
War das gezeigte Verhalten Ausdruck einer gefestigten rechtsextremen Haltung – oder eher ein Versuch, durch gezielte Provokation Aufmerksamkeit zu erlangen? In einem gesellschaftlichen Klima, das zunehmend von Polarisierung geprägt ist, sind Tabubrüche mitunter Ausdruck jugendlichen Protestverhaltens – ohne dass dahinter zwingend eine tief verankerte ideologische Überzeugung steht.
Die ausgesprochenen Schulverweise, zu denen das Bildungsministerium heute im Bildungsausschuss Stellung nahm, erscheinen in diesem Kontext unangemessen hart. Laut § 60a Nr. 4 des Schulgesetzes ist ein Verweis in der Regel zunächst anzudrohen, es sei denn, eine erhebliche Störung des Unterrichts wäre zu erwarten, was nach aktuellem Kenntnisstand hier nicht gegeben war.
Auf direkte Nachfrage verwies das Bildungsministerium heute lediglich auf das laufende Klageverfahren der Eltern. Zu der Anhörung der Schüler und ihrer Erziehungsberechtigten am 11. Juni wollte das zuständige Schulamt heute nicht einmal Auskunft darüber geben, ob seitens der Schüler Reue gezeigt wurde.
Dass beide Schüler nun unmittelbar von der Schule verwiesen und auf verschiedene Einrichtungen verteilt wurden, halten wir für unverhältnismäßig. Eine Orientierung an dem vergleichbaren Fall in Görlitz hätte eine sinnvollere pädagogische Reaktion ermöglicht: Dort wurde mit einer moderateren Sanktion und der Verpflichtung zu sozialer Arbeit – in dem Fall in einer Behindertenwerkstatt – auf den Vorfall reagiert. Dies eröffnete Raum für persönliche Auseinandersetzung, Reflexion und konkrete Wiedergutmachung.
Die Aufgabe von Schule und Gesellschaft muss es sein, junge Menschen im Dialog zu erreichen – nicht durch vorschnelle Ausgrenzung. Wer erziehen will, muss zuhören können, Raum für Einsicht geben und Entwicklung ermöglichen.“