Aufgrund der Forderungen der AfD- und CDU-Fraktion fand im Bildungsausschuss eine Anhörung zur Neuregelung der Finanzierung der Kindertagessstätten statt. Dazu erklärt der bildungspolitische Sprecher, Enrico Schult:

 „Im Hau-Ruck-Verfahren und offenbar möglichst geräuschlos wollte die Landesregierung den bereits seit 2021 schwelenden Streit um die Finanzierung der kostenfreien Kita durch das Dezemberplenum des Landtages peitschen. Meine Fraktion sah auf Grund der Kurzfristigkeit des eingereichten Gesetzentwurfes jedoch erheblichen Beratungsbedarf und stimmte daher dem vorgeschlagenen Eilverfahren nicht zu.

Die heutige Anhörung, an der nicht nur kommunale Spitzenverbände, sondern auch Bürgermeister teilnahmen, zeigte, dass viele Kommunen noch gar nicht wissen, welche finanzielle Belastungen auf sie durch den Gesetzentwurf zukommen. Gerade vor diesem Hintergrund erweist es sich als fatal, dass der Landesgesetzgeber bei der Einführung der beitragsfreien Kita den Kommunen nur unzureichende Prüf- und Steuerungsrechte einräumte. So werden etwa oftmals Kitaplätze von Eltern in Anspruch genommen, von den Trägern also abgerechnet, obwohl sie vielfach nicht im beantragten Umfang genutzt werden.

Offenbar verleitet die Beitragsfreiheit manche Eltern also dazu, zunächst Platzbedarf anzumelden, diesen aber nicht im beantragten Stundenumfang in Anspruch zu nehmen. Hier zeigen sich Geburtsfehler der damaligen KiföG-Novelle, die vom Städte- und Gemeinde- sowie vom Landkreistag von Anfang an kritisiert wurden.

Zur Behebung dieses Missstandes benötigen die Landkreise und Kommunen als Hauptfinanzierer der kostenfreien Kita deutlich mehr Prüf- und Steuerungsrechte als im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf niedergeschrieben sind. Dem Steuerzahler ist nicht zu vermitteln, dass über Jahre Millionen für nicht erbrachte Leistungen abgerechnet werden, nur weil Landkreise und Kommunen aus Datenschutzgründen kein genauer Überblick zum tatsächlich in Anspruch genommenen Betreuungsumfang gewährt wird.

Daher wird meine Fraktion in der zweiten Lesung des Gesetzentwurfes auf deutlich umfassendere Steuerungs- und Prüfrechte für die Kommunen hinwirken.“