Das Zahlungsverhalten des Landes bei Kostenerstattungen an die Landkreise und kreisfreien Städte verursacht diesen teilweise erhebliche Vorfinanzierungskosten. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Dazu erklärt der stellv. Fraktionsvorsitzender und Mitglied im Finanzausschuss Enrico Schult:

 „Als Kreistagsmitglied im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte kenne ich die schwierige finanzielle Lage der Landkreise aus eigener Erfahrung. Deshalb sind für mich manche Äußerungen der Landesregierung zum Thema ärgerlich, ja unverschämt. Ministerpräsidentin Schwesig und Innenminister Pegel betonen stets, dass das Land der kommunale Ebene alle Kosten der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen erstattet. Das sei deutschlandweit nicht die Regel. Meine Kleine Anfrage zeigt aber, dass z.B. allein im Jahr 2024 der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 295 TEUR Vorfinanzierungskosten für Flüchtlingsunterbringung zu tragen hatte. Im Landkreis Vorpommern-Rügen sind es sogar 682 TEUR. Auf diesen und anderen Vorfinanzierungskosten bleiben die Landkreise sitzen. Meine Fraktion und ich werden darauf drängen, dass die Landesregierung ihre Rechnungen künftig pünktlich bezahlt.“

Redaktioneller Hinweis:

Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Schult und Antwort der Landesregierung: Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Schult und Antwort der Landesregierung